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   OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00   

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https://dejure.org/2000,6230
OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00 (https://dejure.org/2000,6230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2000 - 20 U 29/00 (https://dejure.org/2000,6230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 20 U 29/00 (https://dejure.org/2000,6230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mobilfunk; Time und More; Telefontarife; Telekommunikation ; Irreführung; Inklusivminuten ; Verbindungsentgelte

  • Judicialis

    UWG § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Benennung eines Mobilfunktarifs mit "Time & More"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96

    Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    Dies hat zur Folge, daß der Antrag nur dann begründet wäre, wenn die beanstandete Werbung entweder unabhängig vom Werbemedium oder jedenfalls im konkret angegriffenen Fernsehspot mit dem UWG nicht vereinbar wäre (vgl. BGH NJW 2000, 1417 - ehemalige Preisempfehlung; BGH NJW 1999, 1332 - Vorratslücken; BGH NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle.

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 2199 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle II; NJW 1999, 3267 - EG-Neuwagen I; NJW 1999, EG-Neuwagen II) besteht eine Pflicht zur Aufklärung in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Entschluß des Kunden zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde.

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    b) Es kann offenbleiben, ob das Verständnis eines flüchtigen Verkehrsteilnehmers oder das eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH NJW 2000, 1173 - Lifting -) maßgeblich ist.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    Dies hat zur Folge, daß der Antrag nur dann begründet wäre, wenn die beanstandete Werbung entweder unabhängig vom Werbemedium oder jedenfalls im konkret angegriffenen Fernsehspot mit dem UWG nicht vereinbar wäre (vgl. BGH NJW 2000, 1417 - ehemalige Preisempfehlung; BGH NJW 1999, 1332 - Vorratslücken; BGH NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 2199 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle II; NJW 1999, 3267 - EG-Neuwagen I; NJW 1999, EG-Neuwagen II) besteht eine Pflicht zur Aufklärung in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Entschluß des Kunden zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    Dies hat zur Folge, daß der Antrag nur dann begründet wäre, wenn die beanstandete Werbung entweder unabhängig vom Werbemedium oder jedenfalls im konkret angegriffenen Fernsehspot mit dem UWG nicht vereinbar wäre (vgl. BGH NJW 2000, 1417 - ehemalige Preisempfehlung; BGH NJW 1999, 1332 - Vorratslücken; BGH NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle.
  • BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98

    Behandlung einer Revision der Staatsanwaltschaft, welche durch Urteil entschieden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 2199 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle II; NJW 1999, 3267 - EG-Neuwagen I; NJW 1999, EG-Neuwagen II) besteht eine Pflicht zur Aufklärung in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Entschluß des Kunden zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00
    Daraus ergibt sich zugleich, daß der Verkehr auf Grund dieses Schlagwortes nicht davon ausgeht, es würden - von der Hauptleistung verschiedene (vgl. BGH GRUB 1999, 270 - Umtauschrecht II; BGH GRUB 1999, 272 - "Die Luxusklase zum Nulltarif"; BGH WRP 1999, 512 - Aktivierungskosten) - unentgeltliche Zugaben im Sinne des 1 ZugabeVO gewährt.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03

    Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung "Miles & Miles" i.R. eines

    Allgemein bekannt ist (vgl. Senat GRUR-RR 2001, 214 - time & more), dass mit "Miles" jedenfalls in dem Gesamtbegriff "Miles & More" die durch das Sammeln von Punkten erworbene Möglichkeit gemeint ist, "Flugmeilen" vergünstigt zu erlangen.

    Bereits in der angesprochenen Entscheidung des Senats (GRUR-RR 2001, 214 - time & more) ist die Marke der Klägerin als bekannt angesehen und darauf hingewiesen worden, dass das System "... & more" vielfach "nachgeahmt" worden sei.

  • OLG Brandenburg, 24.10.2002 - 6 W 32/02

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen

    Auch für eine Partei, die die vorgerichtliche Bearbeitung der Angelegenheit selbst erledigt hat, liegt es nahe, mit der Prozessvertretung einen in ihrer Nähe ansässigen Rechtsanwalt zu beauftragen, weil dies im Regelfall als vernünftig und am kostengünstigsten erscheint (so auch OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 34 und 151; anders der 8. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19.4.2001, OLG-Report 2001, 393, 394).
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